Wenn der Vermieter selbst dort wohnen will, muss ich dann aus der Wohnung raus? Komme ich jederzeit aus dem Mietvertrag, solange ich 3 Nachmieter präsentiere, die zu den selben Konditionen dort wohnen würden? Meist sind die Mietverträge eher kurzgefasst und beinhalten nicht Klauseln für jede Situation. Dann muss man oft selbst recherchieren. Aber dabei ist Vorsicht geboten, denn gerade beim Thema Wohnen und Mietrecht kursieren immer wieder falsche Gerüchte. Zudem gibt es eine Handvoll Klauseln, die weit verbreitet aber ungültig sind.
Ein Klassiker ist „Der Vermieter darf die Wohnung jederzeit betreten“. Das stimmt so nicht. Er braucht die ausdrückliche Genehmigung des Mieters und muss einen Besuch mindestens einen Tag zuvor ankündigen. Ansonsten gilt, was immer gilt, wenn Menschen dort eindringen, wo andere wohnen: Hausfriedensbruch.
Ein weiteres beliebtes Thema ist die Mietminderung. Laut Bundesgesetzbuch ist der Mieter immer berechtigt, eine geringere Miete zu zahlen, wenn Mängel die Tauglichkeit des Wohnens verringern. Egal, was im Mietvertrag steht. Der Mangel muss nicht einmal materieller Natur sein, wenn das Wohnen durch starke Lärm- oder Geruchsbelästigung beeinträchtigt wird, sind Minderungen von bis zu 25% möglich. Voraussetzung ist aber, dass Mietern diese Mängel erst bekannt wurden, nachdem sie schon dort wohnen.
Die Antwort zum Thema Eigenbedarf: der Vermieter muss die eigene Lebensplanung für die nächsten 5 Jahre in Betracht ziehen, wenn er einen Vertrag abschließt. Wäre es abzusehen gewesen, dass er selbst oder ein Verwandter dort wohnen will, hat er kein Recht auf Eigenbedarf. Und hat man im Mietvertrag keine besondere Nachmieterklausel vereinbart, ist es vollkommen egal, wie viele potentielle Nachmieter man gefunden hat.
Dies sind nur einige der häufigsten Irrtümer im Mietrecht, es gibt noch unzählige weitere. Wenn man sich wirklich sicher sein und unbesorgt wohnen will, führt deshalb oft kein Weg an einer professionellen Rechtsberatung vorbei.