Es kommt immer wieder vor, dass Menschen ihre letzten Angelegenheiten in einem Testament regeln wollen und dabei gravierende Fehler begehen. Die Folgen solcher Fehler bei der Testamentserstellung sind oft dramatisch. Ist ein Testament nämlich erst einmal wegen Verstoß gegen gesetzliche Formvorschriften unwirksam, dann richtet sich die Vermögensnachfolge nicht mehr nach dem Willen des Erblassers, sondern nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Auf diesem Weg ist dann plötzlich nach dem Ableben des Erblassers nicht mehr die uneheliche Lebensgefährtin Alleinerbin, sondern die ungeliebte Verwandtschaft, zu der man – manchmal aus gutem Grund – vielleicht schon seit Jahren keinen Kontakt mehr hatte.
Welche Form muss ein Testament haben?
Das Gesetz stellt zwei zentrale Parameter auf, die ein Testament erfüllen muss, um wirksam zu sein. Das Testament muss zur Gänze vom so genannten Testator, also dem späteren Erblasser, eigenhändig handschriftlich verfasst sein.
Als zweites zwingendes Wirksamkeitskriterium verlangt das Gesetz, dass das handschriftlich niedergeschriebene Testament vom späteren Erblasser am Ende mit seiner Unterschrift versehen wird.
Wer also sein Testament mit Hilfe des Computers erstellt oder vergisst, es am Ende zu unterschreiben, der macht weder sich noch der Nachwelt einen Gefallen. Das Testament ist unwirksam und kein auch noch so engagierter Rechtsanwalt kann an dieser Rechtsfolge etwas ändern.
Inhalt eines Testaments
In dem Testament wird es für den späteren Erblasser zunächst einmal darum gehen, für den Fall seines Ablebens den oder die Rechtsnachfolger für sein Vermögen zu bestimmen. Dabei ist es grundsätzlich empfehlenswert, nach Möglichkeit nur einen Erben zu benennen und somit die Bildung einer so genannten Erbengemeinschaft zu vermeiden. Will man mehr als einer Person für den eigenen Todesfall etwas zukommen lassen, dann bietet das Erbrecht genügend Gestaltungsmöglichkeiten, dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen.
So ist die Aussetzung eines Vermächtnisses im eigenen Testament meist wesentlich effektiver als die Einsetzung mehrerer Erben. Kombiniert man die Erbeinsetzug eines Erben mit einem oder auch mehreren Vermächtnissen, kann man noch zu Lebzeiten dafür sorgen, dass die Nachkommen bei der Auseinandersetzung der Erbschaft so wenig Mühe wie möglich haben.
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