Als Freiberufler müssen Sie immer auch damit rechnen, dass es einmal schlechtere Zeiten gibt, dass also die Aufträge weniger werden oder ausbleiben. Dann müssen Sie nach Möglichkeiten suchen, Geld einzusparen.
Schnell fällt die Entscheidung dann darauf, Versicherungen zu kündigen. Doch das ist nicht immer die cleverste Lösung. Denn gerade die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der privaten und betrieblichen Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen und gilt für den Freiberufler als unverzichtbar – vor allem für jemanden, der aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Zahlungsleistungen zu erwarten hat.
Versuchen Sie daher, die Versicherung mindestens bis zum 60. Lebensjahr aufrecht zu erhalten, auch wenn Sie Schwierigkeiten bei der Zahlung haben. Es gibt immer noch verschiedene Möglichkeiten, wie Geld gespart werden kann.
So können Sie zum Beispiel die Zahlungen aussetzen.
Dies kann bis zu zehn Wochen vorgenommen werden, auf die Leistungen wirkt sich das im Endeffekt nicht nachteilig aus. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen Sie eine Mahnung des Versicherers, der Ihnen dabei eine Zahlungsfrist setzt. Diese beträgt meist 14 Tage. Insgesamt können Sie die Zahlung so bis zu drei Monate lang aussetzen, müssen dann aber die Beiträge nachzahlen. Wenn Sie das nicht tun, dass die Versicherung mit einer fristlosen Kündigung reagieren oder behält sich das Recht vor, im Versicherungsfall keine Rentenzahlungen zu gewähren. Wird jedoch eine Kündigung ausgesprochen, haben Sie immer noch einen Monat Zeit, die Zahlungen nachzuholen.
Zum Sparen eignet sich auch die Teilkündigung. So können Sie einzelne Teile des Vertrages streichen lassen, wenn es auf diese weniger stark ankommt. Dies will aber besonders gut überlegt sein, denn immerhin haben Sie sich bei Abschluss der Berufsunfähigleitsversicherung überlegt, welchen Sinn der jeweilige Bestandteil hat und ob Sie diesen wirklich benötigen.
Bis zu einem halben Jahr lang können sie die Berufsunfähigkeitsversicherung auch ruhen lassen.
In dieser Zeit müssen keine Beiträge entrichtet werden. Das hat aber natürlich zur Folge, dass in dieser Ruhezeit auch kein Versicherungsschutz besteht. So kann zwar der Versicherungsfall eintreten, die Versicherung zahlt aber keine Rente, weil Sie in der Zeit eben nicht zur Leistung verpflichtet ist. Bei einer längeren Frist zum Ruhenlassen wird meist eine erneute Gesundheitsprüfung angesetzt, die Prämie wird dann deutlich höher – schließlich sind Sie inzwischen älter geworden und das erhöht nun einmal den Beitrag.
Ein Gastbeitrag von
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