Kindergeld steht allen Kindern zu, die mit ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Deutschland leben oder deren Eltern wenigstens unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind. Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden.
Keine Anspruchsvoraussetzungen für minderjährige Kinder
Das Kindergeld wird für alle Kinder unter 18 Jahren unabhängig von deren Einkommen oder anderen Bedingungen ausgezahlt. Für das 1. und 2. Kind beträgt die Höhe im Jahr 2016 jeweils 190 Euro, für das 3. Kind 196 Euro und ab dem 4. Kind jeweils 221 Euro. Mit Jahresbeginn 2017 steigt die Kindergeldhöhe um jeweils 2 Euro.
Vorteil Zählkind
Unter Zählkindern versteht man kindergeldberechtigte Kinder aus anderen Beziehungen. Kindergeld wird immer vollständig von dem Elternteil bezogen, bei dem das Kind überwiegend lebt. Für den anderen Elternteil ist es jedoch trotzdem für die Kindergeldberechnung von Bedeutung. Das Zählkind bewirkt beim Bezug von Kindergeld für Halbgeschwister, dass diese in der Anzahl und damit der Höhe des Kindergeldes aufrutschen.
Kindergeld während Ausbildung und Studium
Mit dem 18. Geburtstag endet die Zahlung von Kindergeld, wenn das Kind sich nicht in einer Ausbildung befindet, Wehrdienst leistet oder als ausbildungs- oder arbeitssuchend gemeldet ist. In diesem Fall endet der Anspruch erst mit dem 25. Lebensjahr, abzüglich der Wehrdienst- oder Zivildienstzeit.
Weiterführendes
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- auf dem Blog Mamirausch gibt’s noch mehr Tipps und Infos rund um Kinder und Familie